Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ergänzende Leistungen
Kurzarbeit und Schlechtwetter - Ergänzende Leistungen
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld haben betroffene Beschäftigte in dieser Zeit Anspruch auf Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld (bis zu 2,50 Euro netto für jede aus Arbeitszeitguthaben ausgeglichene Ausfallstunde) und Mehraufwands-Wintergeld (1 Euro netto pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde im Zeitraum vom 15. Dezember bis Ende Februar).
Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld sind nicht Bestandteil des Arbeitsentgelts und daher steuer- und beitragsfrei. Sie sind nicht dem zuständigen Finanzamt des Arbeitnehmers per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln und werden auch nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
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