Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 74a SGB VIII
§ 74a SGB VIII, Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
1 Die Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht. 2 Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, gefördert werden. 3 Die Erhebung von Teilnahmebeiträgen nach § 90 bleibt unberührt.
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