Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.1. DEÜVGs
Ziff. 3.2.1. DEÜVGs, Datensatz Meldung (DSME)
Im DSME werden für die unterschiedlichen Meldetatbestände folgende Datenbausteine verwendet::
- - Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME),
- - Datenbaustein Name (DBNA),
- - Datenbaustein Geburtsdaten (DBGB),
- - Datenbaustein Anschrift (DBAN),
- - Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV),
- - Datenbaustein Knappschaft/See (DBKS),
- - Datenbaustein Sofortmeldung (DBSO),
- - Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV),
- - Datenbaustein Steuerdaten (DBST).
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