Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.6. DEÜVGs
Ziff. 3.2.6. DEÜVGs, Datensatz Fehlzeit (DSFZ)
Der DSFZ enthält den Grund der Abgabe (Abgabegrund) sowie ein Kennzeichen, ob die Datenbausteine
- - Anschrift (DBAN),
- - Name (DBNA) und
- - Geburtsangaben (DBGB)
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