Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.4.1.1. BRi
Ziff. 5.4.1.1. BRi, Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten
Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Erwachsene (Punkt 4.8.2).
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