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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. C.3. RS 2018/05
Ziff. C.3. RS 2018/05, Arbeitslosenversicherung
Berufsmäßig unständig Beschäftigte sind nach § 27 Absatz 3 Nummer 1 SGB III in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
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