Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 1 FU-RL
§ 1 FU-RL, Regelungsgegenstand der Richtlinie
Diese Richtlinie regelt gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verb. mit § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V Voraussetzungen, Art, Umfang und Intervalle der zahnärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Versicherten, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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