Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 6.5. RS 2009/01
Ziff. 6.5. RS 2009/01, Beitragsrechtliche Behandlung von Entgeltzahlungen nach einem Störfall
Das besondere Beitragsverfahren im Störfall hat auf die Berechnung der Beiträge aus laufendem Arbeitsentgelt für Zeiten nach Eintritt des Störfalls keine Auswirkungen. Besonderheiten ergeben sich aber bei nachträglichen Zahlungen von geschuldetem Arbeitsentgelt und bei Gewährung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service