Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.3.3. RS 2016/04
Ziff. 2.3.3. RS 2016/04, Abmeldung/Jahresmeldung/Unterbrechungsmeldung/GKV-Monatsmeldung
Es ist zu prüfen, ob der Beginn der Beschäftigung bzw. der Beginn des Entgeltzeitraumes einer bestehenden Mitgliedszeit zugeordnet werden kann und ob die Inhalte der Entgeltmeldung wie die Beitragsgruppen und der Personengruppenschlüssel mit den im Datenbestand der Einzugsstelle gespeicherten Daten übereinstimmen.
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