Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.7.1.5. RS 2016/04
Ziff. 2.7.1.5. RS 2016/04, Krankenkassenmeldung — Anforderung der notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
Sofern bei einer Anmeldung oder in einem Beitragsnachweis eine Hauptbetriebsnummer angegeben wird, für die noch kein Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse besteht, kann die Krankenkasse die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos anfordern. Eine (erneute) Anforderung kann auch erfolgen, sofern ein Arbeitgeberkonto beendet wurde und danach wieder eine Anmeldung oder ein Beitragsnachweis mit dieser Hauptbetriebsnummer übermittelt wird. Darüber hinaus ist eine Anforderung beim Wechsel der Hauptbetriebsnummer möglich. Eine Anforderung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.
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