Anlage 1 RS 2016/04, Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV
Teil 1: Abgabegründe
Meldungen der Arbeitgeber
Anmeldungen |
10 | Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung |
11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
12 | Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
13 | Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B.
- - Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV
- - Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
- - Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
- - Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
- - Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
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17 | Meldung über den Beginn einer Elternzeit |
20 | Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV |
Abmeldungen |
30 | Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung |
31 | Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
32 | Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
33 | Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
34 | Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV |
35 | Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat |
36 | Abmeldung wegen
- - Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
- - Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
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37 | Meldung über das Ende einer Elternzeit |
40 | Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung |
49 | Abmeldung wegen Tod |
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen |
50 | Jahresmeldung |
51 | Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen |
52 | Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit |
53 | Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst |
54 | Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung) |
55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) |
56 | Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit |
57 | Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI |
58 | GKV-Monatsmeldung |
92 | UV-Jahresmeldung |
Änderungsmeldungen |
62 | Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional) |
63 | Änderung der Staatsangehörigkeit |
Meldungen in Insolvenzfällen |
70 | Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer |
71 | Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung |
72 | Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung |
Meldungen der Einzugsstellen/Rentenversicherungsträger
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen |
59 | Entgeltmeldung für unständig Beschäftigte 1 |
Überschneidungsmeldungen der Rentenversicherungsträger nach der Anlage 14 |
80 | Rückmeldung an die Minijob-Zentrale bei Überschneidungen mit geringfügigen Beschäftigungen |
Sonstige Meldungen |
90 | Anforderung eines Versicherungsnummernachweises |
94 | Jahresmeldung bei Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse |
95 | Abmeldung wegen Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse |
99 | Vergabe oder Rückmeldung einer Versicherungsnummer |
Teil 2: Beitragsgruppen
Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist.
Beitrag zur Krankenversicherung |
— kein Beitrag | 0 |
— allgemeiner Beitrag | 1 |
— erhöhter Beitrag (zulässig nur für Meldezeiträume bis 31. 12. 2008) | 2 |
— ermäßigter Beitrag | 3 |
— Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 4 |
— Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 5 |
— Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung |
— Firmenzahler | 9 |
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume bis 31. 12. 2004) |
— kein Beitrag | 0 |
— voller Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung | 1 |
— voller Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung | 2 |
— halber Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung | 3 |
— halber Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung | 4 |
— Pauschalbeitrag zur Arbeiterrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 5 |
— Pauschalbeitrag zur Angestelltenrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume ab 1. 1. 2005) |
— kein Beitrag | 0 |
— voller Beitrag | 1 |
— halber Beitrag | 3 |
— Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 5 |
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung |
— kein Beitrag | 0 |
— voller Beitrag | 1 |
— halber Beitrag | 2 |
Beitrag zur Pflegeversicherung 2 |
— kein Beitrag | 0 |
— voller Beitrag | 1 |
— halber Beitrag | 2 |
1 Nur noch für Meldezeiträume vor dem 1. 1. 2011 zulässig.
2 Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung — unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel "0" oder "9" verwendet wird — stets mit "1" oder "2" zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.