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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.5.9. RS 2022/06
Ziff. 4.5.9. RS 2022/06, Gründungszuschuss für Existenzgründende
Sind Beziehende eines Existenzgründerzuschusses bei der Krankenkasse als Selbständige freiwillig versichert und haben sie von ihrem Wahlrecht zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V Gebrauch gemacht, bleibt die Zahlung des Existenzgründerzuschusses für die Krankengeldberechnung unberücksichtigt. Obwohl er im Rahmen der Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung der Beitragspflicht als Einnahme unterliegt, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (§ 240 SGB V), stellt der beitragspflichtige Teil des Gründungszuschusses kein Arbeitseinkommen dar und kann daher bei der Berechnung des Krankengeldes nach § 47 Absatz 4 Satz 2 SGB V nicht berücksichtigt werden. Zur Berechnung des Krankengeldes von Selbständigen wird auf die Aussagen unter 3.2.2.1 verwiesen.
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