Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.2.1.1. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1. RS 2022/06, Anspruchsberechtigte Personenkreise
Einen Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V haben alle gesetzlich Versicherten unabhängig von der Art der Versicherung und einem versicherten Krankengeldanspruch, sofern ihnen aufgrund der Begleitung nach § 44b SGB V ein Verdienstausfall entsteht (siehe hierzu Abschnitt 12.2.1.3).
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