Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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B.6. § 3 Zm-RL
B.6. § 3 Zm-RL, Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung
Beim Gespräch zur Abgabe der Zweitmeinung nach Allgemeiner Teil § 8 Absatz 4 und in einem etwaigen ärztlichen Bericht nach Allgemeiner Teil § 8 Absatz 7 Satz 2 ist darauf einzugehen, ob aus Sicht des Zweitmeiners die Möglichkeiten der konservativen Therapie als Behandlungsalternative zu den Eingriffen nach § 1 Absatz 1 im Wesentlichen als ausgeschöpft angesehen werden.
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