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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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12.04.2024 - Mitteilungsverordnung; Ausnahme nach § 2 Absatz 2 MV für Zahlungen von Entschädigungen von Zeuginnen und Zeugen
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