Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 13.12.2023 - 4 AZR 316/22
BAG 13.12.2023 - 4 AZR 316/22
Vorinstanz
vorgehend ArbG Frankfurt, 7. Mai 2021, Az: 24 Ca 1258/20, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 5. Juli 2022, Az: 8 Sa 895/21, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2022 - 8 Sa 895/21 - aufgehoben.
-
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 - 24 Ca 1258/20 - wird zurückgewiesen.
-
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service