Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 16.11.2011 - 4 AZR 843/09
BAG 16.11.2011 - 4 AZR 843/09
Vorinstanz
vorgehend ArbG Leipzig, 28. Mai 2009, Az: 14 Ca 5096/08, Urteil
vorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 29. Oktober 2009, Az: 6 Sa 332/09, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 332/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.
-
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service