Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 29.08.2023 - B 1 KR 13/22 R
BSG 29.08.2023 - B 1 KR 13/22 R - Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung - Anspruch der Versicherten auf 50 % der Kosten auch bei hälftiger Kostenerstattung durch private Krankenversicherung des Ehemanns
Normen
Vorinstanz
vorgehend SG Speyer, 25. Oktober 2021, Az: S 7 KR 1103/19, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 24. Mai 2022, Az: L 5 KR 221/21, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.