Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21
BVerfG 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21 - Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)
Normen
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG
Vorinstanz
nachgehend BVerfG, 20. Oktober 2021, Az: 2 BvQ 95/21, Ablehnung einstweilige Anordnung
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
-
Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service