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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 13.07.2018 - 1 BvR 80/13
BVerfG 13.07.2018 - 1 BvR 80/13 - Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht erkennbar
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 9. Oktober 2012, Az: VIII ZR 382/11, Beschluss
vorgehend KG Berlin, 10. Februar 2011, Az: 10 U 167/09, Urteil
vorgehend LG Berlin, 20. Oktober 2009, Az: 9 O 464/08, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG); ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt. Eine entscheidungserhebliche Verletzung dieser Rechte ist nicht erkennbar. Das gesamte ausführliche Beschwerdevorbringen bewegt sich im Kern auf der Ebene der Tatsachenermittlung und Beweislastverteilung und des einfachen, insbesondere des Verfahrensrechts. Für ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts besteht kein Anlass.
- 2
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Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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