Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 16.12.2016 - 2 BvR 349/16
BVerfG 16.12.2016 - 2 BvR 349/16 - Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD - Sezessionsbestrebungen als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung
Normen
Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 28 GG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht "Herren des Grundgesetzes". Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service