Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BVerfG 19.07.2016 - 2 BvR 2220/15
BVerfG 19.07.2016 - 2 BvR 2220/15 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gem § 111 HeilBerG RP 2014 erfolglos
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 111 Abs 5 HeilBerG RP 2014
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.