Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 23.09.2015 - 1 BvR 2371/13
BVerfG 23.09.2015 - 1 BvR 2371/13 - Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, §§ 9ff VersAusglG, §§ 20ff VersAusglG, § 9 VersAusglG, § 20 VersAusglG, § 51 Abs 1 VersAusglG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 24. Juli 2013, Az: XII ZB 340/11, Beschluss
Gründe
- 1
-
Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.
- 2
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service