Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 18.08.2015 - 1 BvR 2485/12
BVerfG 18.08.2015 - 1 BvR 2485/12 - Berichtigung eines Schreibversehens in Gründen eines Kammerbeschlusses
Normen
§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO
Vorinstanz
vorgehend BVerwG, 4. April 2012, Az: 4 C 2/10, Urteil
vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 21. August 2009, Az: 11 C 359/08 T, Urteil
vorgehend BVerfG, 25. Juni 2015, Az: 1 BvR 2485/12, Nichtannahmebeschluss
Tenor
-
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2015 wird dahin berichtigt, dass das auf Seite 3 unter I.4. in den Zeilen 5 und 6 genannte Aktenzeichen BVerwG 4 C 6.10 durch das Aktenzeichen BVerwG 4 C 2.10 ersetzt wird.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service