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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.1. RS 2014/01
Ziff. B.1. RS 2014/01, Meldungen der Arbeitgeber
Frage 1.1
Kann die GKV-Monatsmeldung separat von "normalen" DEÜV-Meldungen unter Berücksichtigung der Dateifolgenummern in getrennten Dateien gemeldet werden?
Antwort
Ja. Eine getrennte Datenlieferung ist möglich.
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