Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 2 SGBBeglV
§ 2 SGBBeglV, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. 2. 2003 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch vom 27. 9. 1985 (BGBl. I S. 1952) außer Kraft.
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