Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D.IX.5. RS 1994/01
Ziff. D.IX.5. RS 1994/01, Erstattung der Versichertenanteile
Soweit die Pflegeversicherungsbeiträge auch vom Versicherten mitgetragen worden sind, fordert die Krankenkasse den Versichertenanteil ebenfalls zurück, da sie gewährleistet, dass der Versicherte oder, falls der Versicherte zwischenzeitlich verstorben ist, seine Erben den Anteil zurückerhalten.
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