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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.3. RS 1996/01
Ziff. 1.3. RS 1996/01, Voraussetzungen für den Eintritt von Versicherungspflicht
Der Eintritt der Versicherungspflicht ist davon abhängig, dass der selbständige Künstler
- 1. überwiegend im Inland tätig ist,
- 2. seine künstlerische/publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt und
- 3. im Zusammenhang mit seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, es sei denn, die Beschäftigung dient der Berufsausbildung oder ist nach § 8 SGB IV geringfügig.
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