Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.4. RS 1996/01
Ziff. 2.4. RS 1996/01, Versicherungsfreiheit in der sozialen Pflegeversicherung
Soweit selbständige Künstler nach § 5 Absatz 1 KSVG versicherungsfrei sind, besteht auch in der sozialen Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. Dies gilt auch, wenn der Künstler als Berufsanfänger oder als Höherverdienender von der Krankenversicherungspflicht nach §§ 6 oder 7 KSVG (vgl. Abschnitt 3) auf Antrag befreit wurde.
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