Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Anlage 2 Ziff. 3.2. RS 2022/01
Anlage 2 Ziff. 3.2. RS 2022/01, Starke Merkmale für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit
Ein sehr starkes Gewicht kommt bei der Abwägung zu, wenn
- - im Rahmen der Handelsvertretertätigkeit tatsächlich regelmäßig
- - "eigene" versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, gegenüber denen Weisungsbefugnis hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung besteht oder
- - selbständig tätige Untervertreter verpflichtet werden und
- - dies das Gesamtbild der Tätigkeit des Handelsvertreters prägt;
- - die Tätigkeit als Handelsvertreter ohne oder nur durch geringfügige inhaltliche und zeitliche Beschränkung/Vorgaben seitens des vertretenen Unternehmers ausgeübt wird.
- - eine eigene Betriebsorganisation des Handelsvertreters mit eigener Betriebsstätte bzw. Büro und eigener Kostentragung die Tätigkeit prägen.
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.