Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.2.2. RS 2022/05
Ziff. 3.3.2.2. RS 2022/05, Gruppentherapie
Bei Beantragung einer reinen Gruppentherapie können Behandlungsstunden im Einzelsetting im Verhältnis 1:10 ohne Erhöhung des Gesamtkontingents Einsatz finden. 1 Privatpatienten werden in einer Gruppentherapie bei der Feststellung der Gruppengröße berücksichtigt.
1 vgl. § 11 Absatz 7 PsychTh-V
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