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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D.V.2. RS 1991/01
Ziff. D.V.2. RS 1991/01, Anzurechnende Einkommen
Auf die Witwen-/Witwerrenten werden angerechnet
- - Erwerbseinkommen
- das sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und diesen vergleichbare Einkommen (ihrer Art nach vergleichbar wie z. B. Vorruhestandsgeld, Überbrückungsgeld vom Arbeitgeber, Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Entschädigungen für Abgeordnete)
- - Erwerbsersatzeinkommen
- das sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, [Saison-Kurzarbeitergeld], Arbeitslosengeld, [Insolvenzgeld], Mutterschaftsgeld[, Elterngeld], Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, [Leistungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung], Verletztenrenten der Unfallversicherung, Ruhegehalt aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, Unfallruhegehalt, Renten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufsgruppen, Berufsschadensausgleich.
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