Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.I.2.10. RS 1997/01
Ziff. A.I.2.10. RS 1997/01, Ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung
Die Vorschrift des § 27 Absatz 3 Nummer 3 SGB III regelt die Arbeitslosenversicherungsfreiheit ausländischer Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung . . . Es handelt sich um ausländische Staatsangehörige, die in einer Beschäftigung zur Aus- oder Fortbildung (einschließlich Umschulung) in Deutschland praktische Erfahrungen für einen Beruf sammeln. Weitere Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherungsfreiheit sind die finanzielle Förderung der Aus- oder Fortbildung durch bestimmte deutsche Stellen, die Verpflichtung des ausländischen Arbeitnehmers zum Verlassen der Bundesrepublik nach Beendigung der Aus- oder Fortbildung und die Nichtberücksichtigung der in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten zur Begründung eines Anspruchs auf Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit im Wohnland des ausländischen Arbeitnehmers.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service