Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.I.2.14. RS 1997/01
Ziff. A.I.2.14. RS 1997/01, [Bezieher von Arbeitslosengeld]
(1) Personen, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld . . . eine . . . Beschäftigung ausüben, bleiben nach § 27 Absatz 5 [Satz 1] SGB III — unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts — versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. . .
(2) . . .
(3) Die Versicherungsfreiheit nach § 27 Absatz 5 SGB III gilt nicht für Bezieher von Teilarbeitslosengeld; diese sind — wie die Nichtleistungsbezieher — nur dann arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie eine geringfügige (geringfügig entlehnte) Beschäftigung ausüben.
(4) und (5) . . .
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