Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 9. VVEinzelauftrag
Ziff. 9. VVEinzelauftrag, Anwendung der VV Generalauftrag
Die Ziffern 4 (Zusammentreffen von Ansprüchen auf Verletzten- und Krankengeld), 5.4 (Auszahlungsbetrag), 6 (Anrechnung von fortgezahltem Arbeitsentgelt oder anderen Entgeltersatzleistungen), 7 (Anspruchsübergang und Verletztengeldzahlung), 9.1 (Verwaltungsakt und Widerspruch) und 10.3 (Verjährung der Erstattung von Aufwendungen) VV Generalauftrag sind entsprechend anzuwenden.
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