Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 11 Ca-RL
§ 11 Ca-RL, Zuzahlung
Auf stationäre onkologische Nachsorgeleistungen findet die Vorschrift über die Zuzahlung bei medizinischen und bei sonstigen Leistungen (§ 32 SGB VI) Anwendung.
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