Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02
Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für den Bereich der Krankenversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegen Arbeiter und Angestellte ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts der Versicherungspflicht.
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