Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 13.3. RS 1996/03
Ziff. 13.3. RS 1996/03, Auswirkungen auf die Neuregelungen im Entgeltfortzahlungsbereich
(1) . . .
(2) Der Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung während der ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses stellt keine "Absenkung" im Sinne des § 49 Absatz 3 SGB V dar. Bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit während der ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses ist daher bis zum Ablauf der 4. Woche Krankengeld zu zahlen (vgl. auch Gemeinsames Rundschreiben [zum EntgFG vom 25. 6. 1998 (Ziff. 1. zu § 3 EntgFG)] [RS 1998/01].
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service