Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Präambel DÜ-VB
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Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft schließen eine Vereinbarung über ein einheitliches Verfahren der Datenübermittlung zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen zur Einleitung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Rahmen der Anschlussrehabilitation.
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