Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.1.6.1. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.1.6.1. RS 2022/06, Allgemeines
Die Vorschrift regelt die Anzeige- und Bescheinigungspflichten des Leistungsbeziehenden bei Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit. Sie entspricht im Wesentlichen § 5 Absatz 1 EntgFG. Von der Vorschrift werden alle Personen erfasst, die Arbeitslosengeld beantragt haben oder diese Leistung beziehen.
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