Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 1 KHB-RL
§ 1 KHB-RL, Grundlagen
(1) 1 Die Richtlinie bestimmt gemäß § 44b Absatz 2 SGB V Kriterien zur Abgrenzung des Personenkreises, der eine Begleitung während einer stationären Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen gemäß § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGB V benötigt. 2 Das Vorliegen dieser Kriterien ist eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld nach § 44b Absatz 1 SGB V einer bei einer stationären Krankenhausbehandlung mitaufgenommenen Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld. 3 Zugleich wird das Nähere zur Feststellung des Vorliegens dieser Kriterien bestimmt.
(2) 1 Der Mitaufnahme steht gemäß § 44b Absatz 1 Satz 3 SGB V die ganztägige Begleitung gleich. 2 Von einer ganztägigen Begleitung ist auszugehen, wenn die Zeit der notwendigen Anwesenheit im Krankenhaus und die Zeiten der An- und Abreise insgesamt 8 oder mehr Stunden umfassen.
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service