Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 44 HRG
§ 44 HRG, Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich
- 1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- 2. pädagogische Eignung,
- 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
- 4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
- a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
- b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
- c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.
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