Unständige Beschäftigung
Unständige Beschäftigung
Eine unständige Beschäftigung dauert weniger als eine Woche. Für Beschäftigte gibt es dabei Besonderheiten in der Sozialversicherung. Es kommt unter anderem darauf an, ob eine unständige Beschäftigung berufsmäßig (Personengruppenschlüssel 118) oder nicht berufsmäßig (Personengruppenschlüssel 117) ausgeübt wird.
Expertenforum der AOK Rheinland/Hamburg
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Unständige Beschäftigung
Krankenversicherung bei unständiger Beschäftigung
Unständig Beschäftigte zahlen in der Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz und können zusätzlich „Optionskrankengeld“ wählen.
Mehr erfahrenMeldung von unständigen Beschäftigungen
Zur Vereinfachung können Arbeitgeber die Beschäftigungszeiten von unständig Beschäftigten in einer An- und Abmeldung zusammenfassen.
Mehr erfahrenSozialversicherung bei unständig Beschäftigten
Für unständig Beschäftigte gelten Besonderheiten in der Sozialversicherung. Arbeitslosenversicherungsfreiheit besteht, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service