Gehaltsrechner & Brutto-Netto-Rechner 2023

Mit dem praktischen Gehaltsrechner ermitteln Sie aus dem Bruttogehalt mit nur wenigen Angaben das Nettogehalt, die Sozialversicherungsbeiträge, Abzüge und den Arbeitgeberanteil.

Was können Sie mit dem Gehaltsrechner berechnen?

Der Gehaltsrechner der AOK ist ein nützliches Tool gerade bei Neueinstellungen oder in Gehaltsverhandlungen. Er beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch sind die Abzüge vom Bruttogehalt?
  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?
  • Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
  • Wie hoch ist die Steuerlast bei unterschiedlichen Lohnsteuerklassen?
  • Wie hoch sind die Umlagen?
  • Wie wirken sich Vermögenswirksame Leistungen aus?
  • Welchen Effekt hat eine Direktversicherung auf das Gehalt?
  • Wie wirken sich Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge aus?
  • Welche Folgen hat der geldwerte Vorteil bei einem Dienstwagen für das Nettogehalt?

Was ist neu 2023?

Der Rechner berücksichtigt für die Gehaltsberechnung relevante rechtliche Änderungen wie

  • die neuen Beitragssätze in der Pflegeversicherung mit Abschlägen für mehrere Kinder ab dem 1. Juli 2023
  • die neue Insolvenzgeldumlage von 0,06 Prozent
  • den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von 2,6 Prozent
  • den neuen Übergangsbereich für Arbeitsentgelte in der Spanne zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro.
  • die aktuellen Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
  • die für 2023 geltenden steuerlichen Grundfreibeträge

Ihre Berechnung





Aufgrund der Pflegereform im Juli ist keine Jahresberechnung mehr möglich.







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Aktuelles Berechnungsdatum: 19.6.2025 | Programmversion: 23.0.0
Dieses Tool dient zur ersten Orientierung. Es ersetzt keinesfalls ein komplettes Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
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Tipps für Benutzende

Der Gehaltsrechner benötigt nur wenige Eckdaten: Bruttogehalt, Berechnungszeitraum, Bundesland des Beschäftigungsorts, Geburtsjahr, Steuerklasse, Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, zuständige AOKs – schon kann die Berechnung losgehen. Zusätzlich können Sie noch Angaben über Freibeträge, Hinzurechnungsbetrag, VWL‑Sparrate, Direktversicherung und den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens machen, die in die Berechnung einfließen.

Das Ergebnis der Berechnung können Sie als PDF oder Excel-Tabelle exportieren.

Mit dem Rechner können Sie das Nettogehalt auch für Mitarbeitende ermitteln , die bei einer anderen Krankenkasse als der AOK versichert sind.

Bei Minijobs und im Übergangsbereich können seit 2020 weitere Angaben zum Beispiel zu vermögenswirksamen Leistungen oder geldwerten Vorteilen gemacht werden.

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