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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 3 EntgFG Ziff. 2.5.2. RS 1998/01, Bezahlter Urlaub/Bildungsurlaub

Der Urlaub wird durch eine Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. Nach § 9 BUrlG dürfen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit während eines Urlaubs hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht mehr "Urlaubsentgelt", sondern "Krankenentgelt" zu zahlen. Dies hat das BAG mehrfach bestätigt (vgl. BAG vom 16. 3. 1972 — 5 AZR 357/71 —, USK 7217, EEK I/290 und vom 2. 10. 1974 — 5 AZR 507/73 —, USK 74171, EEK I/443). Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend, wenn der Arbeitnehmer während eines Bildungsurlaubs arbeitsunfähig erkrankt. . .


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