Category Image
Grundsätze

SGBXI§115Vb – Vereinbarung nach § 115 Absatz 3b SGB XI über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI

Vereinbarung nach § 115 Absatz 3b SGB XI über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI [SGB XI§115Vb]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

SGBXI§115Vb – Vereinbarung nach § 115 Absatz 3b SGB XI über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI



§ 1 SGBXI§115Vb, Geltungsbereich, Gegenstand

(1) Diese Vereinbarung regelt das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI.

(2) Hält die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ihre Verpflichtungen zu einer qualitätsgerechten Leistungserbringung aus dem Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI) oder gemäß den vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen nach § 84 Absatz 5 und 6 SGB XI ganz oder teilweise nicht ein, sind gemäß § 115 Absatz 3 Satz 1 SGB XI die nach dem 8. Kapitel SGB XI vereinbarten Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Umstände des Einzelfalls entsprechend zu kürzen.

(3) Eine Verletzung der Verpflichtungen zu einer qualitätsgerechten Leistungserbringung im Sinne von § 115 Absatz 3 Satz 1 SGB XI wird unwiderlegbar vermutet

  • 1.bei einem planmäßigen und zielgerichteten Verstoß des Trägers der Einrichtung gegen seine Verpflichtung zur Einhaltung der nach § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI vereinbarten Personalausstattung oder
  • 2.bei nicht nur vorübergehenden Unterschreitungen der nach § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI vereinbarten Personalausstattung.
Entsprechendes gilt bei Nichtbezahlung der nach § 84 Absatz 2 Satz 5 SGB XI bzw. nach § 89 Absatz 1 Satz 4 SGB XI zugrunde gelegten Gehälter.

(4) Das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung kommt grundsätzlich zur Anwendung, wenn die Pflichtverletzung erheblich (d. h. nicht nur geringfügig oder temporär) ist.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.