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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 13

Grundsätzliche Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) [RS 2019/13]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. 1.7.2. RS 2019/13, Im U2-Verfahren

Nach § 1 Absatz 2 AAG sind dem Arbeitgeber die erstattungsfähigen Aufwendungen in vollem Umfang (100     v. H.) zu erstatten. Die Satzung der Krankenkasse kann hinsichtlich der Arbeitgeberbeitragsanteile eine pauschale Erstattung vorsehen (vgl. Ziff. 3.2.3.).


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