Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 24 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

Diese Vorschrift bietet den Krankenkassen die Möglichkeit, spezifische [Vorsorgeleistungen] für [Versicherte] in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes [oder einer gleichartigen Einrichtung] zur Verfügung zu stellen, die auf die besonderen Bedürfnisse und Belange der Mütter [und Väter] ausgerichtet sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.