Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Lohnnachweis

    Der Lohnnachweis dient als Grundlage zur Berechnung des Beitrags für die gesetzliche Unfallversicherung.

    Im ausschließlich elektronisch einzureichenden Lohnnachweis sind die angewandten Gefahrtarifstellen sowie die Summen der auf die einzelnen Gefahrtarifstellen entfallenden Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer zu melden. Alle Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, haben zum 01.01.2023 einheitliche Unternehmensnummern zugeteilt bekommen, die die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den UV-Trägern ablösen.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Grafik Firmenkundenservice

    Firmenkundenservice

    Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.