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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.2.1.o. KVdRMeldeGs, Änderung der Rentenhöhe bei bestehender Versicherungspflicht oder Familienversicherung

Ändert sich in Fällen des Vorliegens einer Pflicht- oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die monatliche Rentenhöhe, ist der Krankenkasse der neue Betrag nur zu melden, wenn ein entsprechendes maschinelles Amtshilfeersuchen der Krankenkasse nach Ziff. 3.1. unter Angabe des jeweiligen Anforderungsgrundes beim Rentenversicherungsträger vorliegt.


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